Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Der Vertrag zwischen Teilnehmenden und der Volkshochschule Bruckmühl kommt zustande mit der Anmeldung, mit der Bezahlung der Gebühr oder mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail und online), telefonisch oder persönlich erfolgen, hierfür gibt es sofort eine automatisierte oder mündliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden nach chronologischem Eingang bearbeitet. Es gibt über die Anmeldung keine zusätzliche Anmeldebestätigung oder Terminerinnerung. Die Teilnehmenden werden benachrichtigt, wenn der Kurs bereits belegt ist, die Kursdaten sich ändern oder die Veranstaltung ausfällt. Die Teilnahme an vhs-Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei Abendkasse wie z. B. Vorträgen ist dies eigens vermerkt.
2. Fortsetzungskurse
Die vhs gibt in einigen Kursen den bisherigen Teilnehmenden die Möglichkeit, sich bereits am Ende des Semesters für den Fortsetzungskurs im nächsten Semester verbindlich mit ihrer Unterschrift einzuschreiben. Die Anmeldung wird von der vhs als verbindliche Anmeldung gewertet. Für Neuanmeldungen steht deshalb in diesen Kursen nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.
3. Kursänderungen
Wenn bei Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, kann auf Wunsch der Teilnehmenden entweder bei gleicher Kursgebühr die Kursdauer verkürzt oder die Kursgebühr entsprechend erhöht werden. Später hinzukommende oder wegfallende Teilnehmende ändern die Konditionen nicht mehr.
4. Rücktritt des Teilnehmenden
Eine Abmeldung aus zwingenden Gründen sollte nach Möglichkeit so rechtzeitig erfolgen, dass ein vorgemerkter Interessent noch nachrücken kann.
Der Teilnehmende kann zurücktreten
- bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
- ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 8 € zu entrichten
- ab dem 4. Tag vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr (mind. 8 €) zu entrichten
- ab dem Tag vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten
- bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss ist ab diesem Datum die volle Kursgebühr (zzgl. Materialkosten) zu entrichten
- nach Absprache mit der Volkshochschule kann in allen Fällen eine geeignete Ersatzperson gestellt werden
Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm nicht besuchten Kursstunden.
5. Leistungen der Volkshochschule
Die Leistungen der Volkshochschule erstrecken sich auf die Durchführung der Kurse, Seminare und sonstigen Veranstaltungen entsprechend der Ausschreibung. Organisatorisch bedingte Änderungen wie Wechsel des Veranstaltungsortes, des Dozenten, des Zeitpunkts oder des Kurstermins sind vorbehalten, ebenso eine notwendige Kürzung bzw. Absage der Veranstaltungen.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt und können im Büro der vhs abgeholt oder mit Freiumschlag zugeschickt werden.
6. Rücktritt durch die Volkshochschule
Die Volkshochschule kann von Veranstaltungen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der verpflichtete Dozent verhindert ist.
7. Bezahlung
Die Kursgebühr wird spätestens bei Kursbeginn fällig. Sie wird mit dem Einverständnis des Kursteilnehmenden von seinem Konto eingezogen. Barzahlung ist nur in der Geschäftsstelle möglich.
Es können nur komplette Kurse gebucht werden. Eine stundenweise Berechnung der Kursgebühren (z. B. bei späterem Eintritt) erfolgt nicht.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Zahlung der ausgeschriebenen Kursgebühr und der anfallenden Materialkosten. Wird der Zahlungstermin überschritten, so ist die Volkshochschule berechtigt, den Teilnehmenden vom weiteren Besuch der Veranstaltungen auszuschließen. Die Kursgebühr bleibt dann in voller Höhe fällig. Eventuelle Mahn- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
Die Kosten für Lehrbücher, für Kopien und für Verbrauchsmaterial werden vom Kursteilnehmende selbst getragen, sofern sie nicht als Fixkosten gleichzeitig mit der Kursgebühr entrichtet werden.
8. Studienfahrten und Reisen
Für Studienfahrten und Reisen gelten die jeweils vereinbarten besonderen Bedingungen.
9. Hausordnung
Die Volkshochschule ist in Schulen und Gebäuden des Marktes Bruckmühl und des Landkreises Rosenheim sowie in anderen angemieteten Räumen zu Gast. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Der Teilnehmende erkennt sie als verbindlich an. Es wird dringend gebeten, die Hausordnungen zu beachten und
- in den Kursräumen nicht zu rauchen,
- die Aufstellung der Möbel nicht zu verändern bzw. den vorherigen Zustand wieder herzustellen,
- die Vorschriften für das Parken von Fahrzeugen einzuhalten.
Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die Volkshochschule, den Teilnehmenden vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.
10. Haftung der Volkshochschule
Die Volkshochschule schließt eine Haftung für Unfälle, Verlust und Schäden jeder Art aus, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Gültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 02.12.2019. Sollte eine Bedingung ungültig sein oder werden, behalten alle übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Mit dem Vertragsabschluss werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Der Teilnehmende erkennt sie durch seine Anmeldung bzw. Teilnahme ausdrücklich an.